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17.06.2009
SIGNAL IDUNA minijobrente: Minijobber und Arbeitgeber profitieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Minijobber aufgrund des geringen Einkommens nur sehr bescheidene Versorgungsansprüche. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status des Minijobbers und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.

Die Lösung heißt SIGNAL IDUNA minijobrente

Die SIGNAL IDUNA minijobrente bietet jetzt ein attraktives Versorgungskonzept, das eine Altersversorgung für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten erlaubt ohne diese zusätzlich finanziell zu belasten. Gleichzeitig sinken die durchschnittlichen Lohnkosten, während die Produktivität der Mitarbeiter steigt.

Die Grundidee besteht darin, dass der Beschäftigte mit dem Arbeitgeber eine Arbeitszeiterhöhung vereinbart und dieser dafür den Gegenwert als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Der Gegenwert für die Arbeitszeiterhöhung muss natürlich bei tarifgebundenen Arbeitnehmern den tariflichen Bestimmungen entsprechen.

Mitarbeiter mit geringem Einkommen, die über der Geringfügigkeitsverdienstgrenze von monatlich 400 Euro liegen, können ebenfalls mit einer SIGNAL IDUNA minijobrente versorgt werden. Auch hier ist es möglich, die Wochenarbeitzeit zu erhöhen, die der Arbeitgeber in Form eines Beitrages für die SIGNAL IDUNA minijobrente vergütet. Hierdurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Ersterer, indem er keine Steuern und Sozialabgaben auf den Minijobrentenbeitrag des Arbeitgebers entrichten muss. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen muss der Berechtigte auf die Versorgungsleistungen unter Umständen geringe Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Der Arbeitgeber wiederum profitiert, weil er für den Beitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente Lohnnebenkosten einspart.

So rechnet sich die SIGNAL IDUNA minijobrente

Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30 Prozent des Gehalts an die Minijobzentrale ab. Der Beitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente ist jedoch nicht mit einer zusätzlichen Abgabe belastet, so dass die Ersparnis bei der zusätzlichen Arbeitskapazität 30 Prozent beträgt. Ein Beispiel verdeutlich, wie die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde sinken:

Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis hat der Arbeitgeber aber auch andere Vorteile: Besonders förderungswürdige Mitarbeiter werden enger an das Unternehmen gebunden und zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus wird dieses dem Anspruch an einen sozial verantwortungsbewussten Arbeitgeber gerecht.

Das haben die 400 Euro-Kräfte von der SIGNAL IDUNA minijobrente

Der Arbeitnehmer „investiert” lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber den Beitrag für eine SIGNAL IDUNA minijobrente, der ihm einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft. Die SIGNAL IDUNA Gruppe bietet hierzu attraktive Produkte an.

Der Versorgungsanspruch ist sofort unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behält. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit in der Anwartschaftsphase nicht auf „Hartz IV-Leistungen” anrechenbar.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Versorgungsvertrag beim Folgearbeitgeber mit dessen Zustimmung oder privat fortgeführt werden. Dennoch eignet sich die SIGNAL IDUNA minijobrente nicht für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitgeber wechseln oder die nur vorübergehend beschäftigt sind.

Zum guten Schluss kann noch die „Riester-Förderung“ genutzt werden

Die SIGNAL IDUNA minijobrente ist ein rechtssicheres attraktives Versorgungskonzept und sichert neben dem Status eines Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung eine hohe staatliche Förderung für die „Riester-Rente“.

Fragen zum neuen Produkt richten Interessenten bitte an unseren Partner im Versorgungswerk des Unternehmerverbandes Berlin e.V.:

SIGNAL IDUNA Gruppe
Filialdirektion Berlin
Dipl.-Kfm. Thomas Seidel
Bismarckstr. 101
10625 Berlin
Tel.: 030-88-44-86-69
Fax: 030-88 44 86-28
Mobil: 0173-602 11 51
thomas.seidel@signal-iduna.de


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