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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im Unternehmerverband Berlin e.V.

(Auszüge aus der Satzung)

§3 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

(2) Mitglieder des Verbandes können kleine und mittelständische Unternehmen aller Wirtschaftszweige und Unternehmensformen sein, soweit sie ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Berlin und Umgebung haben.

(3) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Die Mitgliedschaft im Verband schließt die Mitgliedschaft in anderen Organisationen, Kammern, Verbänden usw. nicht aus.

(5) Der Austritt aus dem Verband ist zum jeweiligen Jahresschluss (31. Dezember) möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am vorhergehenden 30. September bei der Geschäftsstelle eingehen.

(7) Durch die Beendigung der Mitgliedschaft werden noch anstehende Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht berührt. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf das Verbandsvermögen.

§4 Rechte und Pflichten

(1) Die Mitglieder des Verbandes haben das Recht, die Leitungsorgane zu wählen und in diese gewählt zu werden und die Aufgabenstellung und Arbeitsweise durch Vorschläge, aktive Mitarbeit und Kritik mitzubestimmen.

(2) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten... Die Dienste und Leistungen des Verbandes stehen den Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung.

(3) Die Mitgleider sind verpflichtet, (...) Beitrag gemäß Beitragsordnung zu zahlen.

(Auszüge aus der Beitragsordnung)

1. Der Beitrag wird zur Begleichung der Kosten für die Arbeit des Unternehmerverbandes Berlin e.V. und seiner Geschäftsstelle erhoben.

3. Der Mitgliedsbeitrag entsteht monatlich und ist als Jahresbeitrag zu entrichten. Die Begleichung kann wahlweise in 2 Raten (je Halbjahr) oder als Einmalzahlung (pro Jahr) jeweils über Einzugsermächtigung oder Rechnungslegung erfolgen (...)

5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt:

Aufnahmegebühr:   50 Euro einmalig
Pflichtbeiträge: bis 10 Beschäftigte 25 Euro pro Monat
  über 10 Beschäftigte 50 Euro pro Monat

(Neumitglieder zahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft 50 % des jeweiligen Pflichtbeitrages)


Freiwillige Höhereinstufung: ... Euro pro Monat
Einmalige Zahlung: ... Euro pro Monat

6. Während eines Beitragsrückstandes ruhen die Mitgliedsrechte (...) Die Mitgliedspflichten, insbesondere die der Beitragszahlung bleiben davon unberührt.

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