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Mitgliedschaft im Unternehmerverband
Berlin e.V.
(Auszüge aus der Satzung)
§3 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
(2) Mitglieder des Verbandes können kleine und mittelständische
Unternehmen aller Wirtschaftszweige und Unternehmensformen sein, soweit sie
ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Berlin und Umgebung haben.
(3) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet das
Präsidium. Die Mitgliedschaft im Verband schließt die Mitgliedschaft in
anderen Organisationen, Kammern, Verbänden usw. nicht aus.
(5) Der Austritt aus dem Verband ist zum jeweiligen Jahresschluss
(31. Dezember) möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens
am vorhergehenden 30. September bei der Geschäftsstelle eingehen.
(7) Durch die Beendigung der Mitgliedschaft werden noch anstehende
Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht berührt. Das ausscheidende
Mitglied hat keinen Anspruch auf das Verbandsvermögen.
§4 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder des Verbandes haben das Recht, die Leitungsorgane
zu wählen und in diese gewählt zu werden und die Aufgabenstellung
und Arbeitsweise durch Vorschläge, aktive Mitarbeit und Kritik mitzubestimmen.
(2) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten... Die
Dienste und Leistungen des Verbandes stehen den Mitgliedern gleichermaßen
zur Verfügung.
(3) Die Mitgleider sind verpflichtet, (...) Beitrag gemäß
Beitragsordnung zu zahlen.
(Auszüge aus der Beitragsordnung)
1. Der Beitrag wird zur Begleichung der Kosten für die
Arbeit des Unternehmerverbandes Berlin e.V. und seiner Geschäftsstelle
erhoben.
3. Der Mitgliedsbeitrag entsteht monatlich und ist als Jahresbeitrag
zu entrichten. Die Begleichung kann wahlweise in 2 Raten (je Halbjahr) oder
als Einmalzahlung (pro Jahr) jeweils über Einzugsermächtigung oder
Rechnungslegung erfolgen (...)
5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
| Aufnahmegebühr: |
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50 Euro |
einmalig |
| Pflichtbeiträge: |
bis 10 Beschäftigte |
25 Euro |
pro Monat |
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über 10 Beschäftigte |
50 Euro |
pro Monat |
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(Neumitglieder zahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft
50 % des jeweiligen Pflichtbeitrages)
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| Freiwillige Höhereinstufung: |
... Euro |
pro Monat |
| Einmalige Zahlung: |
... Euro |
pro Monat |
6. Während eines Beitragsrückstandes ruhen die Mitgliedsrechte (...)
Die Mitgliedspflichten, insbesondere die der Beitragszahlung bleiben davon unberührt.
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